Gute Nach­rich­ten für den Sport: Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat heu­te mit einer Aktua­li­sie­rung der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung für mehr Klar­heit und Per­spek­ti­ve für den orga­ni­sier­ten Sport­be­trieb gesorgt.

Wird in einem Land­kreis oder einer kreis­frei­en Stadt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 100 nicht über­schrit­ten und erscheint die Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens sta­bil oder rück­läu­fig, so kann die zustän­di­ge Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de im Ein­ver­neh­men mit dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge kon­takt­frei­en Sport im Innen­be­reich sowie Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel in Grup­pen von bis zu 25 Per­so­nen zulas­sen. Vor­aus­set­zung ist ein vor höchs­tens 24 Stun­den vor­ge­nom­me­ner POC-Anti­gen­test, Selbst­test oder PCR-Test. Bei einer Inzi­denz unter 50 ent­fällt dem­nach die Testpflicht.

Unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen kön­nen nun­mehr wie­der Innen­be­rei­che von Sport­stät­ten sowie Fit­ness­stu­di­os nach vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung in den Betrieb gehen. Auch Sport­ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 250 zuvor getes­te­ten Zuschau­ern sind unter frei­em Him­mel bei einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 wie­der möglich.

Die mah­nen­den Stim­men des Sports wur­den erhört

„TEAM Sport-Bay­ern begrüßt die Öff­nungs­schrit­te“, sagt Alfons Hölzl, 1. Vor­sit­zen­der von TSB. „Die mah­nen­den Stim­men des Sports zu den Öff­nungs­schrit­ten wur­den erhört, das kon­struk­ti­ve Mit­ein­an­der von Sport­lern und dem Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on bewährt sich. Dar­auf lässt sich wei­ter aufbauen.“

Gleich­zei­tig mahnt Hölzl, dass die gesund­heits­po­li­ti­sche Bedeu­tung des Sports für die Bevöl­ke­rung, gera­de wäh­rend der Pan­de­mie, nach wie vor nicht immer in aus­rei­chen­dem Maße erkannt wer­de. „So gibt es beim Sport im Out­door­be­reich wei­ter­hin Per­so­nen­be­gren­zung der Akti­ven. Die­se ist auf­zu­he­ben, um eine glei­che Behand­lung wie die Kul­tur her­zu­stel­len.“ Ins­be­son­de­re für die Sport­aus­übung ohne Kon­takt im Frei­en sei eine Per­so­nen­be­gren­zung nicht nach­voll­zieh­bar. „TSB emp­fiehlt drin­gend, dass die Staats­re­gie­rung die Bedeu­tung des Sports für die Gesund­erhal­tung der Gesell­schaft aller Alters­grup­pen, ins­be­son­de­re aber auch von Kin­dern und Jugend­li­chen, in den Rege­lun­gen stär­ker berücksichtigt.“

Kon­zep­te für Kin­der und Jugend­li­che mitdenken

So müss­ten jetzt ins­be­son­de­re auch offe­ne, über­all gül­ti­ge test­ba­sier­te Trai­nings- und Wett­kampf­kon­zep­te für Kin­der und Jugend­li­che mit­ge­dacht wer­den, für die der­zeit noch kei­ne Impf­stof­fe zuge­las­sen sind“, so der TSB-Vor­sit­zen­de. „Kin­der zurück in den Sport zu brin­gen, ist eine zen­tra­le gesell­schafts- und gesund­heits­po­li­ti­sche Auf­ga­be, die kei­nes­falls einem unzu­rei­chen­den und miss­ver­ständ­li­chen Regel­werk geop­fert wer­den darf.“

 

Die heu­te bekannt gege­be­nen wei­te­ren Öff­nungs­schrit­te gemäß 12. BayIfSMV gibt es mit allen Details hier.