Der Freistaat hat gestern die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aktualisiert. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich sinkenden Zahl der Neuinfektionen, dem Fortschreiten des Impfprogramms und der nunmehr flächendeckenden Verfügbarkeit von PCR-, POC-Antigentests und Selbsttests, so die Begründung, erscheinen weitere Öffnungsschritte unter strengen Auflagen vertretbar.

Nicht zuletzt wegen des vermehrten Auftretens der sogenannten Delta-Virusvariante soll die Rücknahme von Maßnahmen aus infektionsschutzfachlicher Sicht allerdings weiterhin schrittweise und nicht zu schnell erfolgen. Das Rahmenkonzept Sport soll nun zeitnah angepasst werden.

Hier die aktualisierten Dokumente

Änderung 13. BayIfSMV_baymbl-2021-467

Begründung_baymbl-2021-468