Gemeinsam Geschichte schreiben: Das Bayerische Sportgesetz kommt
Barista: Es ist in diesen Tagen immer wieder die Rede vom Bayerischen Sportgesetz gewesen. Was hat es damit auf sich?
Florian Geiger: Am Dienstag hat der Ministerrat den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Sportgesetz gebilligt. Das ist nicht weniger als ein historischer Meilenstein. Erstmals werden damit die Aktivitäten und Strukturen des Sports in einem Gesetz gebündelt und Grundsätze zur Förderung und Unterstützung des Sports gesetzlich normiert. Was sich vielleicht erst einmal sehr formell anhört, hat große Bedeutung für den organisierten Sport im Freistaat. Es ist ein klares Bekenntnis des Freistaats zur nachhaltigen Etablierung einer aktiven, sporttreibenden und leistungsbereiten Gesellschaft. Damit soll zum einen der Bewegungsarmut in der Gesellschaft entgegengewirkt und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige bayerische spitzensportliche Erfolge geschaffen werden. Der Freistaat und der Sport ziehen dazu an einem Strang. Das ist aus Sicht der Vereine und Verbände gar nicht hoch genug einzuschätzen.
Was heißt das in der Umsetzung?
Ein gutes Beispiel ist die ausdrückliche Würdigung des Ehrenamts im organisierten Sport. Es hat mich sehr gefreut, dass unser Sportminister hier klar den Ton gesetzt hat. „Unser Ziel ist es, alle Menschen möglichst frühzeitig für das Ehrenamt im Sport zu gewinnen und zu begeistern“, sagte Joachim Herrmann. Er kündigte an, dass das Innenministerium zum Gesetzentwurf nun die Verbände anhören will. Genau darum geht es auch TEAM Sport-Bayern. Als Vertretung von aktuell 25 Sportfachverbänden im Freistaat lautet unser Credo „aus der Praxis für die Praxis“. TSB kann damit bei der Verbandsanhörung einen wichtigen, konstruktiven Beitrag zur weiteren Ausgestaltung des Gesetzes leisten und die Sichtweise der Sportfachverbände einbringen. Wir freuen uns darauf und stehen bereit.
Was sind die wichtigsten Anliegen der Sportfachverbände?
Neben dem klaren Bekenntnis zu Ehrenamt, Inklusion und einer aktiven, gesunden Gesellschaft geht es den Vereinen und Verbänden besonders um den Nachwuchs. Mit dem Gesetzentwurf hat die Staatsregierung die Grundlage dafür gelegt, dass körperliche Aktivität im Kindes- und Jugendalter regelmäßig und umfassend gefördert wird. Dabei wird auch gleich der Pfad abgesteckt, wie das gelingen kann: Sportvereine, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen sich vernetzen und kooperieren, auch um die Kinder an die Vereinsstrukturen heranzuführen. Im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport ist das Ziel, den nachhaltigen, erfolgsorientierten und langfristigen Leistungsaufbau zu fördern. Durch den Breitensport soll möglichst vielen Menschen die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten ermöglicht werden, um deren Vitalität, Gesundheit, Fitness und Lebensqualität zu fördern. Die Ziele sind damit klar benannt.
Jetzt kommt es darauf an, dass der Freistaat und die Sportverbände sie gemeinsam gehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass daraus eine große gestalterische Kraft entstehen kann. Und vielleicht folgt dann auch bald der nächste Schritt: die Sportförderung in Art. 140 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung als Staatsziel einer sportbewegten Gesellschaft zu verankern.