Gemein­sam Geschich­te schrei­ben: Das Baye­ri­sche Sport­ge­setz kommt


Baris­ta: Es ist in die­sen Tagen immer wie­der die Rede vom Baye­ri­schen Sport­ge­setz gewe­sen. Was hat es damit auf sich?

Flo­ri­an Gei­ger: Am Diens­tag hat der Minis­ter­rat den Gesetz­ent­wurf für ein Baye­ri­sches Sport­ge­setz gebil­ligt. Das ist nicht weni­ger als ein his­to­ri­scher Mei­len­stein. Erst­mals wer­den damit die Akti­vi­tä­ten und Struk­tu­ren des Sports in einem Gesetz gebün­delt und Grund­sät­ze zur För­de­rung und Unter­stüt­zung des Sports gesetz­lich nor­miert. Was sich viel­leicht erst ein­mal sehr for­mell anhört, hat gro­ße Bedeu­tung für den orga­ni­sier­ten Sport im Frei­staat. Es ist ein kla­res Bekennt­nis des Frei­staats zur nach­hal­ti­gen Eta­blie­rung einer akti­ven, sport­trei­ben­den und leis­tungs­be­rei­ten Gesell­schaft. Damit soll zum einen der Bewe­gungs­ar­mut in der Gesell­schaft ent­ge­gen­ge­wirkt und gleich­zei­tig die Grund­la­ge für zukünf­ti­ge baye­ri­sche spit­zen­sport­li­che Erfol­ge geschaf­fen wer­den. Der Frei­staat und der Sport zie­hen dazu an einem Strang. Das ist aus Sicht der Ver­ei­ne und Ver­bän­de gar nicht hoch genug einzuschätzen.

Was heißt das in der Umsetzung? 

Ein gutes Bei­spiel ist die aus­drück­li­che Wür­di­gung des Ehren­amts im orga­ni­sier­ten Sport. Es hat mich sehr gefreut, dass unser Sport­mi­nis­ter hier klar den Ton gesetzt hat. „Unser Ziel ist es, alle Men­schen mög­lichst früh­zei­tig für das Ehren­amt im Sport zu gewin­nen und zu begeis­tern“, sag­te Joa­chim Herr­mann. Er kün­dig­te an, dass das Innen­mi­nis­te­ri­um zum Gesetz­ent­wurf nun die Ver­bän­de anhö­ren will. Genau dar­um geht es auch TEAM Sport-Bay­ern. Als Ver­tre­tung von aktu­ell 25 Sport­fach­ver­bän­den im Frei­staat lau­tet unser Cre­do „aus der Pra­xis für die Pra­xis“. TSB kann damit bei der Ver­band­s­an­hö­rung einen wich­ti­gen, kon­struk­ti­ven Bei­trag zur wei­te­ren Aus­ge­stal­tung des Geset­zes leis­ten und die Sicht­wei­se der Sport­fach­ver­bän­de ein­brin­gen. Wir freu­en uns dar­auf und ste­hen bereit.

Was sind die wich­tigs­ten Anlie­gen der Sportfachverbände?

Neben dem kla­ren Bekennt­nis zu Ehren­amt, Inklu­si­on und einer akti­ven, gesun­den Gesell­schaft geht es den Ver­ei­nen und Ver­bän­den beson­ders um den Nach­wuchs.  Mit dem Gesetz­ent­wurf hat die Staats­re­gie­rung die Grund­la­ge dafür gelegt, dass kör­per­li­che Akti­vi­tät im Kin­des- und Jugend­al­ter regel­mä­ßig und umfas­send geför­dert wird. Dabei wird auch gleich der Pfad abge­steckt, wie das gelin­gen kann: Sport­ver­ei­ne, Schu­len und Ein­rich­tun­gen der Kin­der- und Jugend­hil­fe sol­len sich ver­net­zen und koope­rie­ren, auch um die Kin­der an die Ver­eins­struk­tu­ren her­an­zu­füh­ren. Im Nach­wuchs­leis­tungs- und Spit­zen­sport ist das Ziel, den nach­hal­ti­gen, erfolgs­ori­en­tier­ten und lang­fris­ti­gen Leis­tungs­auf­bau zu för­dern. Durch den Brei­ten­sport soll mög­lichst vie­len Men­schen die Teil­nah­me an sport­li­chen Akti­vi­tä­ten ermög­licht wer­den, um deren Vita­li­tät, Gesund­heit, Fit­ness und Lebens­qua­li­tät zu för­dern. Die Zie­le sind damit klar benannt.

Jetzt kommt es dar­auf an, dass der Frei­staat und die Sport­ver­bän­de sie gemein­sam gehen. Ich bin sehr zuver­sicht­lich, dass dar­aus eine gro­ße gestal­te­ri­sche Kraft ent­ste­hen kann. Und viel­leicht folgt dann auch bald der nächs­te Schritt: die Sport­för­de­rung in Art. 140 Abs. 3 der Baye­ri­schen Ver­fas­sung als Staats­ziel einer sport­be­weg­ten Gesell­schaft zu verankern.