Baris­ta: Herr Staats­mi­nis­ter, der Minis­ter­rat in der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung hat jetzt zen­tra­le Vor­ha­ben zum Abbau von Büro­kra­tie und neu­en Wachs­tums­im­pul­sen auf den Weg gebracht. Wel­che Zie­le hat der Frei­staat dabei im Blick?

Joa­chim Herr­mann: Ziel des Frei­staats ist ein star­ker, aber auch ein moder­ner und schlan­ker Staat, in dem die Eigen­ver­ant­wor­tung der Men­schen im Mit­tel­punkt steht. Wir wol­len unnö­ti­ge büro­kra­ti­sche Hemm­schwel­len und Hin­der­nis­se für Unter­neh­men, Ver­ei­ni­gun­gen und Bür­ger besei­ti­gen, wir wol­len das Leben der Men­schen in Bay­ern ein­fa­cher machen.

Heißt das weni­ger Verwaltung?

Eine leis­tungs­fä­hi­ge Ver­wal­tung ist nicht per se schlecht: Sie sorgt für ein gelenk­tes und gerech­tes Ver­wal­tungs­han­deln. Pro­ble­me tre­ten dann auf, wenn bestehen­de büro­kra­ti­sche Regeln und Vor­schrif­ten nicht mehr den Anfor­de­run­gen der Zeit ent­spre­chen und nicht ange­passt wer­den oder auch ganz ein­fach zu viel regu­lie­ren. Es muss also neu­er Schwung in das Sys­tem kom­men, mit weni­ger Büro­kra­tie und statt­des­sen all­sei­tig mehr Ver­ant­wor­tung, Ver­trau­en und ins­be­son­de­re Bür­ger­freund­lich­keit. Gera­de der Ermög­li­chungs­ge­dan­ke muss wei­ter gestärkt werden.

Wel­che Impul­se ver­spre­chen Sie sich davon für den Sport, den Sport­stät­ten­bau und dazu gehö­ri­ge bau­li­che Infra­struk­tur von Vereinen?

Die geplan­ten umfang­rei­chen Erleich­te­run­gen im Bau­ord­nungs­recht sol­len der Bau­wirt­schaft ins­ge­samt neue Impul­se ver­lei­hen, wer­den dabei aber sicher auch das eine oder ande­re Bau­vor­ha­ben eines Sport­ver­eins ver­ein­fa­chen. Zum Bei­spiel sol­len Gast­stät­ten statt wie bis­her bei mehr als 40 Gast­plät­zen künf­tig erst bei mehr als 60 oder – wenn sie erd­ge­schos­sig sind – sogar erst bei mehr als 100 Gast­plät­zen Son­der­bau­ten sein. Ent­schei­den­de Impul­se für die bau­li­che Infra­struk­tur der Sport- und Schüt­zen­ver­ei­ne hat die Staats­re­gie­rung jedoch bereits im Jahr 2019 mit der Ein­füh­rung des Son­der­för­der­pro­gramms für den ver­eins­ei­ge­nen Sport­stät­ten­bau gesetzt, das nach wie vor her­vor­ra­gend ange­nom­men wird und einen regel­rech­ten Bau­boom bei den Ver­ei­nen aus­ge­löst hat.

Wie soll im Zuge des Geset­zes zur Erleich­te­rung des Ehren­amts das Ehren­amt gestärkt werden?

Das geplan­te Gesetz zur Erleich­te­rung des Ehren­amts setzt die in vie­len Sonn­tags­re­den beschwo­re­ne Stär­kung des Ehren­amts durch die geziel­te Anpas­sung und Ände­rung sowie den ehren­amts­freund­li­chen Voll­zug vie­ler baye­ri­scher Geset­ze und Ver­ord­nun­gen in die Tat um. Mit den neu­en Regeln für Ver­eins­fes­te ver­wirk­li­chen wir den Grund­satz „Ver­trau­en bekommt, wer Ver­trau­en ver­dient“. Ein Bei­spiel: So reicht bei ehren­amt­lich durch­ge­führ­ten, regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­den gleich­ar­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen wie das jähr­li­che Som­mer­fest eines Sport­ver­eins künf­tig eine ein­ma­li­ge Anzei­ge, sobald sol­che Ver­an­stal­tun­gen wie­der­holt bean­stan­dungs­frei abge­lau­fen sind. Sie müs­sen also künf­tig nicht erneut geneh­migt wer­den, son­dern kön­nen nach Maß­ga­be der bis­he­ri­gen Geneh­mi­gung stattfinden.