Barista: Herr Staatsminister, der Ministerrat in der Bayerischen Staatsregierung hat jetzt zentrale Vorhaben zum Abbau von Bürokratie und neuen Wachstumsimpulsen auf den Weg gebracht. Welche Ziele hat der Freistaat dabei im Blick?
Joachim Herrmann: Ziel des Freistaats ist ein starker, aber auch ein moderner und schlanker Staat, in dem die Eigenverantwortung der Menschen im Mittelpunkt steht. Wir wollen unnötige bürokratische Hemmschwellen und Hindernisse für Unternehmen, Vereinigungen und Bürger beseitigen, wir wollen das Leben der Menschen in Bayern einfacher machen.
Heißt das weniger Verwaltung?
Eine leistungsfähige Verwaltung ist nicht per se schlecht: Sie sorgt für ein gelenktes und gerechtes Verwaltungshandeln. Probleme treten dann auf, wenn bestehende bürokratische Regeln und Vorschriften nicht mehr den Anforderungen der Zeit entsprechen und nicht angepasst werden oder auch ganz einfach zu viel regulieren. Es muss also neuer Schwung in das System kommen, mit weniger Bürokratie und stattdessen allseitig mehr Verantwortung, Vertrauen und insbesondere Bürgerfreundlichkeit. Gerade der Ermöglichungsgedanke muss weiter gestärkt werden.
Welche Impulse versprechen Sie sich davon für den Sport, den Sportstättenbau und dazu gehörige bauliche Infrastruktur von Vereinen?
Die geplanten umfangreichen Erleichterungen im Bauordnungsrecht sollen der Bauwirtschaft insgesamt neue Impulse verleihen, werden dabei aber sicher auch das eine oder andere Bauvorhaben eines Sportvereins vereinfachen. Zum Beispiel sollen Gaststätten statt wie bisher bei mehr als 40 Gastplätzen künftig erst bei mehr als 60 oder – wenn sie erdgeschossig sind – sogar erst bei mehr als 100 Gastplätzen Sonderbauten sein. Entscheidende Impulse für die bauliche Infrastruktur der Sport- und Schützenvereine hat die Staatsregierung jedoch bereits im Jahr 2019 mit der Einführung des Sonderförderprogramms für den vereinseigenen Sportstättenbau gesetzt, das nach wie vor hervorragend angenommen wird und einen regelrechten Bauboom bei den Vereinen ausgelöst hat.
Wie soll im Zuge des Gesetzes zur Erleichterung des Ehrenamts das Ehrenamt gestärkt werden?
Das geplante Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts setzt die in vielen Sonntagsreden beschworene Stärkung des Ehrenamts durch die gezielte Anpassung und Änderung sowie den ehrenamtsfreundlichen Vollzug vieler bayerischer Gesetze und Verordnungen in die Tat um. Mit den neuen Regeln für Vereinsfeste verwirklichen wir den Grundsatz „Vertrauen bekommt, wer Vertrauen verdient“. Ein Beispiel: So reicht bei ehrenamtlich durchgeführten, regelmäßig wiederkehrenden gleichartigen Veranstaltungen wie das jährliche Sommerfest eines Sportvereins künftig eine einmalige Anzeige, sobald solche Veranstaltungen wiederholt beanstandungsfrei abgelaufen sind. Sie müssen also künftig nicht erneut genehmigt werden, sondern können nach Maßgabe der bisherigen Genehmigung stattfinden.