Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat gestern weitreichende Änderungen der Corona-Regeln im Freistaat bekanntgegeben. Auch für den Sport. So dürfen nun bei Indoor-Sportarten unter bestimmten Voraussetzungen wieder mehr Zuschauer in die Hallen. In Hallen mit einem Fassungsvermögen bis zu 5.000 Besuchern können alle Plätze nach der 3G-Regel belegt werden — allerdings muss am Platz Maske getragen werden, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
Geht die Kapazität einer Halle über 5.000 Besucher hinaus, stehen noch 50 Prozent der weiteren Plätze zur Verfügung. Den Veranstaltern ist es freigestellt, ob sie auf Masken bestehen. Ohne Masken muss die Zuschauerzahl aber so weit reduziert werden, dass die vorgeschriebenen Abstände (1,5 Meter) eingehalten werden können. Besonders wichtig für Veranstalter wie Fans: Zwischen Sitz- und Stehplätzen wird nicht mehr unterschieden. Veranstalter können eigenmächtig die 2G-Regel anwenden.
Ein gute Entscheidung der Staatsregierung
„TEAM Sport-Bayern begrüßt die neuen Infektionsschutzregeln der Bayerischen Staatsregierung für den Sport. Für die bayerischen Vereine bedeutet dies, dass sie in Hallensportarten wieder auf Augenhöhe mit anderen Bundesländern ihre Wettkämpfe bestreiten. Das ist von großer sportlicher und wirtschaftlicher Bedeutung“, erklärt Alfons Hölzl, 1. Vorsitzender von TEAM Sport-Bayern.
Ringer: Perfektes Timing für den Saisonbeginn
„Lange haben die Ringer, die Vereinsvertreter und auch der BRV selbst auf ein klares Signal der bayerischen Staatsregierung gewartet. Dass wir nun unsere Hallen und Sportstätten endlich wieder mit Zuschauern füllen dürfen, ist enorm wichtig für unseren Sport“, sagt Florian Geiger, stellvertretender Vorsitzender im TEAM Sport-Bayern und Vizepräsident Bayerischer Ringer-Verband. „Das Timing könnte für uns kaum besser sein, starten doch am kommenden Samstag unsere Ringer in die Mannschaftskampfsaison.“
Hier die neuen Regeln im Überblick
Im Privatbereich
- kein 3G
Bei Veranstaltungen
- Immer Hygienekonzept
- Ab 1.000 Teilnehmern ist die Vorlage der Veranstaltung beim Gesundheitsamt notwendig
- Grundsätzlich entfällt die Unterscheidung zwischen Steh ‑und Sitzplätzen
Veranstaltungen/Training im Außenbereich
- Bis 1.000 Teilnehmer außen ohne 3G, ab 1.000 Teilnehmer 3G
Veranstaltungen/Training im Innenbereich
- Grundsätzlich 3G
- Bis 5.000 Teilnehmer können alle Plätze belegt werden und es besteht ein Wahlrecht für den Veranstalter
- Ist kein Abstand möglich (gewollt), Maskenpflicht am Platz
- wird Abstand (1,5 Meter) eingehalten, keine Maskenpflicht am Platz
- Ab 5.000 Teilnehmer wird die übersteigende Kapazität auf 50% reduziert:
- Beispiel: 6.000 Plätze möglich – 5.000 können belegt werden, 1.000 werden auf 50% reduziert – Gesamtbelegung 5500
Kinder und Schüler
- Bei Kindern unter 6 Jahren besteht grundsätzlich keine 3G Pflicht
- Schülerausweis gilt als Testnachweis
Hier geht es zu den aktuellen Regelungen:
14. BayIfSMV
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021–615/
Rechtsgrundlagen
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/