Die schlim­men Bil­der aus der Ukrai­ne beherr­schen zu Recht gera­de die Schlag­zei­len und haben die Aus­wir­kun­gen der Pan­de­mie ein wenig in den Hin­ter­grund tre­ten las­sen. Heu­te hat der Baye­ri­sche Minis­ter­rat nicht nur ein umfas­sen­des Maß­nah­men­pa­ket im Umgang mit den Kriegs­fol­gen geschnürt, son­dern zudem auch die Coro­na-Regeln wei­ter dem sin­ken­den Infek­ti­ons­ra­ten angepasst.

MIt Inkraft­tre­ten ab Frei­tag, den 4. März bringt dies auch wei­te­re Erleich­te­run­gen für den Sport.

So kön­nen Sport­ver­an­stal­tun­gen wie­der mit mehr Zuschau­ern pla­nen. Soweit bis­her Kapa­zi­täts­be­schrän­kun­gen für Ver­an­stal­tun­gen und Ein­rich­tun­gen bestehen, so betra­gen die­se künf­tig ein­heit­lich 75 % der Kapa­zi­tät. Die abso­lu­te Per­so­nen­ober­gren­ze von 25.000 Per­so­nen bleibt unverändert.

In den Schu­len ent­fällt gene­rell die Mas­ken­pflicht wäh­rend des Sportunterrichts.

“Bay­ern geht den Weg des Aus­stiegs aus den Coro­na-Maß­nah­men kon­se­quent wei­ter und setzt die bun­des­weit ver­ein­bar­ten Erleich­te­run­gen um. Schritt­wei­se, mit Vor­sicht und Augen­maß, aber auch mit Ziel­stre­big­keit und Kon­se­quenz wer­den die pan­de­mie­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen spür­bar wei­ter zurück­ge­fah­ren”, heißt es in der Erklä­rung des Ministerrates.

Mehr zu den Beschlüs­sen aus der Kabi­netts­sit­zung vom 2.3.22 gibt es hier:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-2-maerz-2022/

Wei­ter­füh­ren­de Details hat das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on hier zusammengefasst:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php