Der Freistaat hat heute das neue Rahmenkonzept Sport vorgelegt. Es regelt im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) den Sportbetrieb in Bayern. Für sportartspezifische Regelungen verweist das für den Sport zuständige Innenministerium auf die weiterentwickelten Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und die Rahmenkonzepte der jeweiligen Spitzenfachverbände. Voraussetzung sei dabei, dass diese in Einklang mit den Voraussetzungen der BayIfSMV oder einer anderen rechtlich verbindlichen Regelung zu bringen sind.
Alle Details gibt es hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/658/baymbl-2021–658.pdf