Am 4. Mai hat die Bayerische Staatsregierung mit der Aktualisierung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) Öffnungsschritte aus dem Lockdown aufgezeigt. Angesichts der weiter deutlich steigenden Zahl der Impfungen und rückläufiger Neuinfektionen können ab dem 10. Mai Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport möglich gemacht werden.
„Das sind gute Nachrichten für den Sport und die Vereine im Freistaat. Auch wenn uns die Pandemie noch länger beschäftigen wird, ist bei der Rückkehr zu einem ‚normalen‘ Sportbetrieb ein Silberstreif am Horizont zu erkennen. Das ist ein wichtiges Signal und eine Motivation für Sportler, Trainer und alle Ehrenamtlichen. Der Sport ist bereit, zur Überwindung der Pandemie beizutragen“, erklärt Alfons Hölzl, 1. Vorsitzender von TEAM Sport-Bayern.
Unter der Voraussetzung, dass in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7‑Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint, ist dann wieder kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel möglich, sofern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen.
Wird die 7‑Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den kontaktfreien Sport im Innenbereich und den Kontaktsport im Außenbereich „nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festzulegen sind“, zulassen.