Am 4. Mai hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung mit der Aktua­li­sie­rung der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV) Öff­nungs­schrit­te aus dem Lock­down auf­ge­zeigt. Ange­sichts der wei­ter deut­lich stei­gen­den Zahl der Imp­fun­gen und rück­läu­fi­ger Neu­in­fek­tio­nen kön­nen ab dem 10. Mai Erleich­te­run­gen für die Außen­gas­tro­no­mie (Öff­nung bis 22 Uhr), für Thea­ter, Kon­zert- und Opern­häu­ser, Kinos und Sport mög­lich gemacht werden.

„Das sind gute Nach­rich­ten für den Sport und die Ver­ei­ne im Frei­staat. Auch wenn uns die Pan­de­mie noch län­ger beschäf­ti­gen wird, ist bei der Rück­kehr zu einem ‚nor­ma­len‘ Sport­be­trieb ein Sil­ber­streif am Hori­zont zu erken­nen. Das ist ein wich­ti­ges Signal und eine Moti­va­ti­on für Sport­ler, Trai­ner und alle Ehren­amt­li­chen. Der Sport ist bereit, zur Über­win­dung der Pan­de­mie bei­zu­tra­gen“, erklärt Alfons Hölzl, 1. Vor­sit­zen­der von TEAM Sport-Bayern.

Unter der Vor­aus­set­zung, dass in einem Land­kreis oder einer kreis­frei­en Stadt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 100 nicht über­schrit­ten und die Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens sta­bil oder rück­läu­fig erscheint, ist dann wie­der kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich sowie Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel mög­lich, sofern alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer über einen Test­nach­weis verfügen.

Wird die 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 50 nicht über­schrit­ten und erscheint die Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens sta­bil oder rück­läu­fig, so kann die zustän­di­ge Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de im Ein­ver­neh­men mit dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge den kon­takt­frei­en Sport im Innen­be­reich und den Kon­takt­sport im Außen­be­reich „nach Maß­ga­be von Rah­men­kon­zep­ten, die von den zustän­di­gen Staats­mi­nis­te­ri­en im Ein­ver­neh­men mit dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge bekannt­ge­macht wer­den und in denen die erfor­der­li­chen Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men fest­zu­le­gen sind“, zulassen.