Am 19. März läuft das aktuelle Infektionsschutzgesetz aus. Ab dem 20. März hebt der Bund die bisher bestehenden Corona-Regeln weitgehend auf. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz liegt es dann in der Verantwortung der Länderparlamente, eigene Schutzmaßnahmen festzulegen, wenn es die Infektionslage in den Regionen erfordert. Bundesweit einheitlich soll anschließend nur ein „Basisschutz“ greifen: Möglich bleiben Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr. Auch in Zügen und Flugzeugen sollen weiterhin Masken getragen werden.
In den Ländern werden die Lockerungen angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen mit gemischten Gefühlen gesehen. Angesichts einer Inzidenz von über 2.000 verzichtet Bayern verzichtet einstweilen auf Lockerungen. Die aktuellen Beschränkungen sollen größtenteils bis zum 2. April weiter gelten. Wie es in Bayern weitergeht und welche Regeln hier zum Tragen kommen, wird sich erst in den nächsten Tagen weisen. Wir halten Euch hier dazu weiter auf dem Laufenden.
Für den Sport gibt es allerdings bereits einige maßgebliche Erleichterungen:
- Aufhebung der Kapazitätsbeschränkung(vorher 75%) sowie der Personenobergrenzen.
Das heißt: In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten darf wieder die volle Kapazität genutzt werden. Ansonsten bleiben die 2G- und 3G-Regelungen sowie die FFP2-Maskenpflicht vorerst bestehen:
- 2Gplus entfällt im Sport
- 2G für Zuschauer
Der Abstand von 1,5 Metern soll dabei möglichst eingehalten werden, muss aber nicht zwingend. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter. Dies gilt bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
- 3G beieigener aktiver sportlicher Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung)
Dies gilt für Fitnessstudios
- Regelung für Minderjährige
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
- Sonstiges
Die im privaten Bereich bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden ersatzlos aufgehoben.
Weitere Informationen sind unter: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php zu finden