Am 19. März läuft das aktu­el­le Infek­ti­ons­schutz­ge­setz aus. Ab dem 20. März hebt der Bund die bis­her bestehen­den Coro­na-Regeln weit­ge­hend auf. Nach dem neu­en Infek­ti­ons­schutz­ge­setz liegt es dann in der Ver­ant­wor­tung der Län­der­par­la­men­te, eige­ne Schutz­maß­nah­men fest­zu­le­gen, wenn es die Infek­ti­ons­la­ge in den Regio­nen erfor­dert. Bun­des­weit ein­heit­lich soll anschlie­ßend nur ein „Basis­schutz“ grei­fen: Mög­lich blei­ben Mas­ken­pflich­ten in Pfle­ge­hei­men, Kli­ni­ken und Nah­ver­kehr. Auch in Zügen und Flug­zeu­gen sol­len wei­ter­hin Mas­ken getra­gen werden.

In den Län­dern wer­den die Locke­run­gen ange­sichts wei­ter­hin hoher Infek­ti­ons­zah­len mit gemisch­ten Gefüh­len gese­hen. Ange­sichts einer Inzi­denz von über 2.000 ver­zich­tet Bay­ern ver­zich­tet einst­wei­len auf Locke­run­gen. Die aktu­el­len Beschrän­kun­gen sol­len größ­ten­teils bis zum 2. April wei­ter gel­ten. Wie es in Bay­ern wei­ter­geht und wel­che Regeln hier zum Tra­gen kom­men, wird sich erst in den nächs­ten Tagen wei­sen. Wir hal­ten Euch hier dazu wei­ter auf dem Laufenden.

Für den Sport gibt es aller­dings bereits eini­ge maß­geb­li­che Erleichterungen:

 

  1. Auf­he­bung der Kapa­zi­täts­be­schrän­kung(vor­her 75%) sowie der Personenobergrenzen. 

 Das heißt: In Gebäu­den, geschlos­se­nen Räum­lich­kei­ten, Sta­di­en oder ander­wei­tig kapa­zi­täts­be­schränk­ten Stät­ten darf wie­der die vol­le Kapa­zi­tät genutzt wer­den. Ansons­ten blei­ben die 2G- und 3G-Rege­lun­gen sowie die FFP2-Mas­ken­pflicht vor­erst bestehen:

 

  1. 2Gplus ent­fällt im Sport

 

  1. 2G für Zuschauer 

Der Abstand von 1,5 Metern soll dabei mög­lichst ein­ge­hal­ten wer­den, muss aber nicht zwin­gend. Die FFP2-Mas­ken­pflicht gilt wei­ter. Dies gilt bei öffent­li­chen und pri­va­ten Ver­an­stal­tun­gen in nicht­pri­va­ten Räumlichkeiten

 

  1. 3G bei­ei­ge­ner akti­ver sport­li­cher Betä­ti­gung (inkl. prak­ti­scher Sportausbildung)

Dies gilt für Fitnessstudios

 

  1. Rege­lung für Minderjährige

Min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die in der Schu­le regel­mä­ßig nega­tiv getes­tet wer­den, haben gene­rell zu allen Berei­chen von 2G auch ohne Imp­fung Zugang.

 

  1. Sons­ti­ges

Die im pri­va­ten Bereich bis­her bestehen­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te wer­den ersatz­los aufgehoben.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind unter: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php zu finden