Der Frei­staat hat ges­tern die 13. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung aktua­li­siert. Vor dem Hin­ter­grund der kon­ti­nu­ier­lich sin­ken­den Zahl der Neu­in­fek­tio­nen, dem Fort­schrei­ten des Impf­pro­gramms und der nun­mehr flächen­de­cken­den Ver­füg­bar­keit von PCR‑, POC-Anti­gen­tests und Selbst­tests, so die Begrün­dung, erschei­nen wei­te­re Öff­nungs­schrit­te unter stren­gen Auf­la­gen vertretbar.

Nicht zuletzt wegen des ver­mehr­ten Auf­tre­tens der soge­nann­ten Del­ta-Virus­va­ri­an­te soll die Rück­nah­me von Maß­nah­men aus infek­ti­ons­schutz­fach­li­cher Sicht aller­dings wei­ter­hin schritt­wei­se und nicht zu schnell erfol­gen. Das Rah­men­kon­zept Sport soll nun zeit­nah ange­passt werden.

Hier die aktua­li­sier­ten Dokumente

Än­de­rung 13. BayIfSMV_baymbl-2021–467

Begründung_baymbl-2021–468