Neue Sport­för­der­richt­li­ni­en ab Janu­ar 2023
- Pres­se­mit­tei­lung des baye­ri­schen Sportministeriums:

Bay­erns Innen- und Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann: Grund­le­gen­de Wei­chen­stel­lung für die Sport­för­de­rung des Frei­staa­tes – unbü­ro­kra­ti­scher und anwenderfreundlicher

+++ Das Ver­fah­ren zur Neu­fas­sung der Sport­för­der­richt­li­ni­en ist abge­schlos­sen: Zum 1. Janu­ar 2023 tre­ten die Richt­li­ni­en über die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen des Frei­staa­tes Bay­ern zur För­de­rung des orga­ni­sier­ten Sports neu in Kraft.

Bay­erns Innen- und Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann: Unser Ziel war, die Richt­li­ni­en zu ver­schlan­ken, unnö­ti­ge Rege­lungs­in­hal­te zu strei­chen und auf eine bes­se­re Anwen­der­freund­lich­keit zu ach­ten. Mit der Neu­fas­sung haben wir die Sport­för­de­rung des Frei­staa­tes jetzt deut­lich ent­bü­ro­kra­ti­siert und den Voll­zug der För­de­rung beson­ders für die Zuwen­dungs­emp­fän­ger spür­bar erleich­tert.“ Rund 80 Mil­lio­nen Euro stellt der Frei­staat hier­für jähr­lich bereit. +++

Zum Hin­ter­grund:
Die bis­lang noch gel­ten­den Richt­li­ni­en stam­men aus dem Jahr 2017 und tre­ten mit Ablauf des Jah­res außer Kraft. Die bestehen­den För­der­be­rei­che blei­ben grund­sätz­lich erhal­ten. Eine wesent­li­che Neue­rung wird es im Bereich der För­de­rung der Dach­ver­bän­de und der Sport­fach­ver­bän­de geben: Mit der Ein­füh­rung einer soge­nann­ten „ziel­ori­en­tier­ten Bud­get­för­de­rung“ soll künf­tig ein fle­xi­ble­rer Mit­tel­ein­satz ermög­licht wer­den. Herr­mann: „Damit pas­sen wir die Sport­för­der­richt­li­ni­en bes­ser an die Bedürf­nis­se der Ver­bän­de an. Die prak­ti­sche Umset­zung der neu­en För­der­sys­te­ma­tik haben wir auch mit Ver­tre­tern von Dach­ver­bän­den und Sport­fach­ver­bän­den vor­ab in einem soge­nann­ten Pra­xis-Check erprobt.“ Die Rege­lun­gen zur Ver­eins­pau­scha­le blei­ben weit­ge­hend unver­än­dert. Neu ein­ge­führt wird eine erhöh­te Gewich­tung für behin­der­te Mitglieder.

Die Neu­fas­sung der Richt­li­ni­en wur­de in enger Abstim­mung mit den am För­der­voll­zug betei­lig­ten Behör­den, den Dach­ver­bän­den des orga­ni­sier­ten Sports sowie den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den erar­bei­tet. „Durch den Ein­be­zug der Voll­zugs­be­hör­den und der Dach­ver­bän­de des orga­ni­sier­ten Sports ist sehr viel Fach­ex­per­ti­se in die Richt­li­ni­en ein­ge­flos­sen. Jetzt gilt es, die Richt­li­ni­en in der Pra­xis umzu­set­zen“, so Herr­mann. Auch der Lan­des­sport­bei­rat und der Beauf­trag­te für Büro­kra­tie­ab­bau der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung waren inten­siv in die Neu­fas­sung eingebunden.

Die neu­en Richt­li­ni­en gel­ten bis zum Ablauf des Jah­res 2025. +++

Soweit die Pres­se­er­klä­rung des Innenministeriums.

Hier fin­det Ihr die neu­en Sportförderrichtlinien!

Soll­tet Ihr Fra­gen oder Anmer­kun­gen zu den neu­en Sport­för­der­richt­li­ni­en haben, mel­det Euch bei uns. Ger­ne unter­stüt­zen wir Euch direkt oder stel­len einen Erfah­rungs­aus­tausch zwi­schen den Sport­fach­ver­bän­den her.

Im neu­en Jahr wer­den wir dann die TSB-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen zu den neu­en Sport­för­der­richt­li­ni­en fort­set­zen. Der wich­tigs­te Fak­tor für eine erfolg­rei­che und trans­pa­ren­te Ein­füh­rung wird die Aus­le­gung der Neu­re­ge­lun­gen durch den belie­he­nen Unter­neh­mer und das Sport­mi­nis­te­ri­um sein. Wir freu­en uns auf Eure Rück­mel­dun­gen dazu und wer­den uns bei allen Betei­lig­ten für eine pra­xis­na­he und unbü­ro­kra­ti­sche Aus­le­gung stark­ma­chen — aus der Pra­xis für die Pra­xis.

Euer TSB-TEAM