Zur Umset­zung der Drei­zehn­ten Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-ver­ord­nung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 haben die Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­en des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on sowie für Gesund­heit und Pfle­ge das aktua­li­sier­te Rah­men­kon­zept Sport vor­ge­legt. Es setzt die Leit­plan­ken für den Sport­be­trieb unter den aktu­ell vor­herr­schen­den Pan­de­mie-Bedin­gun­gen. TSB begrüßt aus­drück­lich die Öff­nung und die damit ermög­lich­te Rück­kehr zum Sport­be­trieb für alle Sportarten.

In ein­zel­nen Punk­ten gibt es aller­dings ange­sichts inhalt­li­cher und kon­zep­tio­nel­ler Unver­ständ­lich­kei­ten und Wider­sprü­che wei­ter­hin Klä­rungs­be­darf. So wird unter Zif­fer 7 (Umset­zung Schutz­maß­nah­men Zuschau­er) „bei Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en die Zuschau­er­zahl ein­schließ­lich geimpf­ter und gene­se­ner Per­so­nen auf 500 begrenzt; für die Zuschau­er sind fest zuge­wie­se­ne Sitz­plät­ze vor­zu­se­hen. Wei­ter heißt es: „In Gebäu­den bestimmt sich die zuläs­si­ge Höchst­zu­schau­er­zahl ein­schließ­lich geimpf­ter und gene­se­ner Per­so­nen nach der Anzahl der vor­han­de­nen Plät­ze, bei denen ein Min­dest­ab­stand von 1,5 m zu ande­ren Plät­zen gewahrt wird. Mehr als 1.000 Per­so­nen sol­len dabei nicht zuge­las­sen werden.“

„War­um drau­ßen weni­ger Zuschau­er, dann auch nur auf Sitz­plät­zen, zuläs­sig sind als im Innen­be­reich ohne expli­zi­te Sitz­platz­re­ge­lung, erschließt sich für TSB nicht.“ so Armin Zim­mer­mann „Alle Exper­ten sehen das wesent­lich grö­ße­re Anste­ckungs­ri­si­ko im Innen­be­reich. Die neue Rege­lung kon­ter­ka­riert gera­de­zu die bis­her umge­setz­ten Schutz­maß­nah­men und alle Exper­ten­mei­nun­gen. Hier besteht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der­Auf­nah­me von pra­xis­ori­en­tier­ten Lösun­gen, wie z.B. die Ein­be­zie­hung von Steh­plät­zen im Außen- und Innenbereich.“

Nicht gere­gelt sind zudem Ver­an­stal­tun­gen im öffent­li­chen Raum, wie bei­spiels­wei­se Kanu­ren­nen. Das führt dazu, dass trotz des neu­en Rah­men­kon­zepts Sport Ver­an­stal­tun­gen von den betref­fen­den Kom­mu­nen wei­ter­hin nicht geneh­migt wer­den. Auch hier gilt es, den Ent­schei­dern ent­spre­chen­de Rechts- und Hand­lungs­si­cher­heit zu geben.

„Es gilt, was immer galt – die Maß­nah­men müs­sen vor Ort bei den Ver­ei­nen und ihren vor­han­de­nen Sport­stät­ten ein­fach und pra­xis­nah umsetz­bar sein“, so Armin Zim­mer­mann. „Das Rah­men­kon­zept Sport braucht zur erfolg­rei­chen Umset­zung eine brei­te Akzep­tanz an der Basis. Die­se ist mit der aktu­el­len Rege­lung nur schwer zu erreichen.“

TEAM Sport-Bay­ern for­dert die Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung auf, in die­sen Punk­ten umge­hend nach­zu­bes­sern, um eine zügi­ge Umset­zung des Rah­men­kon­zepts Sport zu ermög­li­chen und für die Ver­ei­nen und Kom­mu­nen die not­wen­di­ge Pla­nungs­si­cher­heit her­zu­stel­len. Die im TSB zusam­men­ge­schlos­se­nen Sport­fach­ver­bän­de bie­ten dazu ihre sport­fach­li­che Mit­wir­kung an.