Gute Nachrichten für den Sport: Die Bayerische Staatsregierung hat heute mit einer Aktualisierung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für mehr Klarheit und Perspektive für den organisierten Sportbetrieb gesorgt.
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7‑Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen zulassen. Voraussetzung ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt demnach die Testpflicht.
Unter diesen Voraussetzungen können nunmehr wieder Innenbereiche von Sportstätten sowie Fitnessstudios nach vorheriger Terminbuchung in den Betrieb gehen. Auch Sportveranstaltungen mit bis zu 250 zuvor getesteten Zuschauern sind unter freiem Himmel bei einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 wieder möglich.
Die mahnenden Stimmen des Sports wurden erhört
„TEAM Sport-Bayern begrüßt die Öffnungsschritte“, sagt Alfons Hölzl, 1. Vorsitzender von TSB. „Die mahnenden Stimmen des Sports zu den Öffnungsschritten wurden erhört, das konstruktive Miteinander von Sportlern und dem Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bewährt sich. Darauf lässt sich weiter aufbauen.“
Gleichzeitig mahnt Hölzl, dass die gesundheitspolitische Bedeutung des Sports für die Bevölkerung, gerade während der Pandemie, nach wie vor nicht immer in ausreichendem Maße erkannt werde. „So gibt es beim Sport im Outdoorbereich weiterhin Personenbegrenzung der Aktiven. Diese ist aufzuheben, um eine gleiche Behandlung wie die Kultur herzustellen.“ Insbesondere für die Sportausübung ohne Kontakt im Freien sei eine Personenbegrenzung nicht nachvollziehbar. „TSB empfiehlt dringend, dass die Staatsregierung die Bedeutung des Sports für die Gesunderhaltung der Gesellschaft aller Altersgruppen, insbesondere aber auch von Kindern und Jugendlichen, in den Regelungen stärker berücksichtigt.“
Konzepte für Kinder und Jugendliche mitdenken
So müssten jetzt insbesondere auch offene, überall gültige testbasierte Trainings- und Wettkampfkonzepte für Kinder und Jugendliche mitgedacht werden, für die derzeit noch keine Impfstoffe zugelassen sind“, so der TSB-Vorsitzende. „Kinder zurück in den Sport zu bringen, ist eine zentrale gesellschafts- und gesundheitspolitische Aufgabe, die keinesfalls einem unzureichenden und missverständlichen Regelwerk geopfert werden darf.“
Die heute bekannt gegebenen weiteren Öffnungsschritte gemäß 12. BayIfSMV gibt es mit allen Details hier.