Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann startet das Antragsverfahren für den Energiepreiszuschuss zur Unterstützung unserer Sportvereine.
+++ Seit heute können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann erklärt: “Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss greifen wir den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme. Der Energiepreiszuschuss soll laut Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit. +++
Nach den Angaben des Sportministeriums, wird der allgemeine Energiepreis-zuschuss denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. “Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale unterstützen wir mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss unsere Vereine in Krisenzeiten”, betonte Herrmann.
Um keine zusätzlichen Hürden aufzubauen, wurde bei dem aktuellen Förderprogramm durch alle Beteiligten ein besonderes Augenmerk auf ein unbürokratisches Antragsverfahren gelegt. Im Antragsformular hat der Verein lediglich anzugeben, dass er im Jahr 2023 Vereinspauschale beantragt hat und aufgrund (voraussichtlicher) Energiemehrkosten die Auszahlung des allgemeinen Energiepreiszuschusses beantragen möchte. Die Vorlage weiterer Nachweise oder Unterlagen ist nicht erforderlich.
Alfons Hölzl, erster Vorsitzender von TSB bedankt sich bei Sportminister Joachim Herrmann für die große Unterstützung der Sportvereine in der aktuellen schwierigen Situation. „Gerade die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig die Sportstätten für den organisierten Sport und den Sportbetrieb in Bayern sind. Die Schließung vieler Sportstätten während der Pandemie hat uns diese Abhängigkeit überdeutlich vor Augen geführt. Umso wichtiger ist es, dass unsere Vereine jetzt mit der Unterstützung des Freistaats die aktuelle Situation meistern können“, so Hölzl, der auch als Präsident des Bayerischen Turnverbandes die Sorgen und Nöte der Sportverein kennt. TSB hat sich daher bereits frühzeitig für entsprechende Unterstützungsleistungen des Freistaats Bayern für den organsierten Sport stark gemacht.
„Darüber hinaus müssen wir aber die richtigen Lehren ziehen und unser Augenmerk jetzt auf die Modernisierung und Ertüchtigung der Sportinfrastruktur lenken. Die Erkenntnis, dass wir immer noch einen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei unseren Sportstätten haben, ist zwar nicht neu, aber die Dringlichkeit des Handelns zeigt sich in der aktuellen Situation für jeden klar und deutlich. Bevor jedoch nächste Schritte in Richtung Nachhaltigkeit unternommen werden, sollten unsere Vereine rechtzeitig den Energiepreiszuschuss beantragen“, weist Hölzl auf die nächsten Schritte hin.
Wichtig – Antragsfrist beachten!
Der Antrag auf Gewährung des allgemeinen Energiepreiszuschusses muss bis zum 15. Mai 2023 bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden. Wie bei der Vereinspauschale handelt sich auch hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Antragsformular und die Vollzugshinweise gibt es bei den Kreisverwaltungs-behörden und Dachverbänden des organisierten Sports.
Hier könnt Ihr das Antragsformular direkt herunterladen: