Bay­erns Innen- und Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann star­tet das Antrags­ver­fah­ren für den Ener­gie­preis­zu­schuss zur Unter­stüt­zung unse­rer Sportvereine.

+++ Seit heu­te kön­nen die Sport- und Schüt­zen­ver­ei­ne in Bay­ern einen all­ge­mei­nen Ener­gie­preis­zu­schuss bei stei­gen­den Aus­ga­ben für Ener­gie­trä­ger bean­tra­gen. Bay­erns Innen- und Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann erklärt: “Mit dem all­ge­mei­nen Ener­gie­preis­zu­schuss grei­fen wir den Ver­ei­nen bei den sprung­haft gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten unter die Arme. Der Ener­gie­preis­zu­schuss soll laut Herr­mann dazu bei­tra­gen, dass die Ver­eins­sport­stät­ten trotz hoher Ener­gie­kos­ten offen­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Der Frei­staat stellt den Sport- und Schüt­zen­ver­ei­nen hier­für 18 Mil­lio­nen Euro bereit. +++

Nach den Anga­ben des Sport­mi­nis­te­ri­ums, wird der all­ge­mei­ne Ener­gie­preis-zuschuss den­je­ni­gen Sport- und Schüt­zen­ver­ei­nen auf Antrag gewährt, die erhöh­te Ener­gie­aus­ga­ben haben und im Jahr 2023 die Ver­eins­pau­scha­le erhal­ten. Maxi­mal beträgt der Zuschuss 80 Pro­zent der ein­fa­chen Ver­eins­pau­scha­le 2023. “Neben der Ver­dop­pe­lung der Ver­eins­pau­scha­le unter­stüt­zen wir mit dem all­ge­mei­nen Ener­gie­preis­zu­schuss unse­re Ver­ei­ne in Kri­sen­zei­ten”, beton­te Herrmann.

Um kei­ne zusätz­li­chen Hür­den auf­zu­bau­en, wur­de bei dem aktu­el­len För­der­pro­gramm durch alle Betei­lig­ten ein beson­de­res Augen­merk auf ein unbü­ro­kra­ti­sches Antrags­ver­fah­ren gelegt. Im Antrags­for­mu­lar hat der Ver­ein ledig­lich anzu­ge­ben, dass er im Jahr 2023 Ver­eins­pau­scha­le bean­tragt hat und auf­grund (vor­aus­sicht­li­cher) Ener­gie­mehr­kos­ten die Aus­zah­lung des all­ge­mei­nen Ener­gie­preis­zu­schus­ses bean­tra­gen möch­te. Die Vor­la­ge wei­te­rer Nach­wei­se oder Unter­la­gen ist nicht erforderlich.

Alfons Hölzl, ers­ter Vor­sit­zen­der von TSB bedankt sich bei Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann für die gro­ße Unter­stüt­zung der Sport­ver­ei­ne in der aktu­el­len schwie­ri­gen Situa­ti­on. „Gera­de die Coro­na-Pan­de­mie hat uns gezeigt, wie wich­tig die Sport­stät­ten für den orga­ni­sier­ten Sport und den Sport­be­trieb in Bay­ern sind. Die Schlie­ßung vie­ler Sport­stät­ten wäh­rend der Pan­de­mie hat uns die­se Abhän­gig­keit über­deut­lich vor Augen geführt. Umso wich­ti­ger ist es, dass unse­re Ver­ei­ne jetzt mit der Unter­stüt­zung des Frei­staats die aktu­el­le Situa­ti­on meis­tern kön­nen“, so Hölzl, der auch als Prä­si­dent des Baye­ri­schen Turn­ver­ban­des die Sor­gen und Nöte der Sport­ver­ein kennt. TSB hat sich daher bereits früh­zei­tig für ent­spre­chen­de Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen des Frei­staats Bay­ern für den organ­sier­ten Sport stark gemacht.

„Dar­über hin­aus müs­sen wir aber die rich­ti­gen Leh­ren zie­hen und unser Augen­merk jetzt auf die Moder­ni­sie­rung und Ertüch­ti­gung der Sport­in­fra­struk­tur len­ken. Die Erkennt­nis, dass wir immer noch einen hohen Sanie­rungs- und Moder­ni­sie­rungs­be­darf bei unse­ren Sport­stät­ten haben, ist zwar nicht neu, aber die Dring­lich­keit des Han­delns zeigt sich in der aktu­el­len Situa­ti­on für jeden klar und deut­lich. Bevor jedoch nächs­te Schrit­te in Rich­tung Nach­hal­tig­keit unter­nom­men wer­den, soll­ten unse­re Ver­ei­ne recht­zei­tig den Ener­gie­preis­zu­schuss bean­tra­gen“, weist Hölzl auf die nächs­ten Schrit­te hin.

Wich­tig – Antrags­frist beachten!

Der Antrag auf Gewäh­rung des all­ge­mei­nen Ener­gie­preis­zu­schus­ses muss bis zum 15. Mai 2023 bei der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de ein­ge­reicht wer­den. Wie bei der Ver­eins­pau­scha­le han­delt sich auch hier­bei um eine Aus­schluss­frist. Ver­spä­tet ein­ge­gan­ge­ne Anträ­ge kön­nen daher nicht mehr berück­sich­tigt werden.

Das Antrags­for­mu­lar und die Voll­zugs­hin­wei­se gibt es bei den Kreis­ver­wal­tungs-behör­den und Dach­ver­bän­den des orga­ni­sier­ten Sports.

Hier könnt Ihr das Antrags­for­mu­lar direkt herunterladen:

Down­load Antrag
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