Was Virologen und Gesundheitsexperten schon lange vorausgesagt hatten, ist nun eingetreten. Die 4. Corona-Welle nimmt Fahrt auf. Nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums wurde am Wochenende der Grenzwert von 600 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten überschritten. Die sogenannte Krankenhaus-Ampel als Indikator für einzuleitende Infektionsschutzmaßnahmen sprang daraufhin von Gelb auf Rot. Ab Donnerstag, den 11.11.21 gilt deswegen in Bayernwieder der Katastrophenfall. Ministerpräsident Söder begründete die Entscheidung mit der aktuell “besorgniserregenden Situation”.
Seit dem 9. November greifen damit bayernweit strengere Corona-Beschränkungen. Besonders betroffen sind davon Menschen, die weder genesen noch vollständig gegen Corona geimpft sind. Bei vielen Kultur‑, Sport- und Freizeitangeboten bleibt Ungeimpften in nächster Zeit der Zutritt in der Regel verwehrt: Denn aus 3G oder 3G plus wird vielerorts zwingend 2G. Das betrifft zum Beispiel Fitnessstudios und Sportstätten, Theater, Kinos und Museen, Zoos, Bäder, Solarien und Seilbahnen sowie den touristischen Bahn- und Reisebusverkehr.
Ausgenommen sind von dieser 2G-Beschränkung Kinder unter zwölf Jahren. Für sie ist in Europa noch kein Corona-Impfstoff zugelassen.
Für den Indoor-Sport bedeutet die rote Krankenhaus-Ampel:
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten gilt für Sportlerinnen, Sportler, Trainer, Betreuer und Besucher 2G. Das heißt Zugang haben nur Geimpfte und/oder Genese, sowie Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht beendet haben.
- Eine Ausnahmeregelung greift ab dem 11. November für minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen. Sie können übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können.
- Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige dieser Veranstaltungen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche PCR-Tests absolvieren.
„Dass minderjährige Schülerinnen und Schüler einstweilen von 2 G ausgenommen sind, ist ein wichtiges Signal der Politik für die Kinder und Jugendlichen und für die Aufrechterhaltung des Sportangebots in den Vereinen“, erklärt Alfons Hölzl, 1. Vorsitzender von TEAM Sport-Bayern. Allerdings sei mit dem vorliegenden Text nunmehr auch eindeutig, dass volljährige Schüler oder volljährige Kaderathleten nicht von dieser Regelung profitieren könnten.
Die Durchführungsverordnung wird im Einzelnen durch § 17 Satz 2 Nr. 2 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Danach werden minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, von dem in der Stufe „rot“ geltenden 2G-Erfordernis auch dann ausgenommen, wenn diese das zwölfte Lebensjahr bereits vollendet haben. In der Begründung heißt es: „Diese Ausnahme gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die das zwölfte Lebensjahr bereits vollendet haben aber nur, wenn der Zugang zu der dem 2G-Erfordernis unterfallenden Einrichtung, Kultur- oder Sportstätte zur eigenen Ausübung von sportlichen, schauspielerischen oder musikalischen Aktivitäten erfolgt. Nicht von der Ausnahme erfasst sind daher insbesondere Konstellationen, in denen die Schülerinnen und Schüler als Zuschauer an einer Musik‑, Theater- oder Sportveranstaltung teilnehmen möchten. Erfasst ist hingegen die eigene Sportausübung – auch in Mannschaften –, einschließlich des Trainings sowie die eigene musikalische oder dramatisch-gestaltende, schöpferische Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Proben.“ Auf diese Weise solle auch denjenigen minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die trotz der bestehenden Impfempfehlung noch ungeimpft und auch nicht genesen sind, die aktive Ausübung von Sport und von schauspielerischen sowie musikalischen Tätigkeiten ohne das Erfordernis von Nukleinsäuretestungen ermöglicht werden.
Um möglichst vielen Menschen Indoor-Sport zu ermöglichen, sollten Ungeimpfte noch einmal über die bestehenden Impfangebote nachdenken, empfiehlt der TSB-Vorsitzende Alfons Hölzl. „Die Entscheidung über eine Impfung darf und muss jeder und jede für sich treffen. Nach den Daten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) betrug am 3. November 2021 die 7‑Tage-Inzidenz der Ungeimpften mit 537,1 rund das Neunfache der 7‑Tage-Inzidenz der Geimpften, die derzeit mit 60,1 angegeben wird. Das ist eine Faktenlage, die in die persönliche Risikoabwägung miteinfließen sollte.“ Für den Sport gelte in dieser zugespitzten Corona-Bedingungen das Gleiche wie für die Gesellschaft allgemein. “Mit Spaltung und Anfeindungen kommen wir nicht weiter. Die Krise bekommen wir nur gemeinsam gemeistert. In gegenseitigem Respekt voreinander und in Verantwortung füreinander. Aber das liegt ja ganz in der Natur des Sports.”