Sport­le­rin­nen und Sport­ler, Ver­ei­ne und Ver­bän­de hat­ten schon lan­ge dar­auf gehofft. In Bay­ern wer­den ange­sichts des offen­sicht­lich über­schrit­te­nen Höhe­punkts der Omi­kron-Wel­le und nun­mehr rück­läu­fi­ger Infek­ti­ons­zah­len die Coro­na-Beschrän­kun­gen zurück­ge­fah­ren. Dies beschloss der Minis­ter­rat ges­tern und setz­te eine ent­spre­chen­de Anpas­sun­gen der 15. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (15. BayIfSMV) bereits ab Don­ners­tag, den 17.02.22, in Kraft.

Für den Sport von beson­de­rer Bedeu­tung ist:

  • 2G plus wird in Bay­ern gene­rell zu 2G

 

  • Auch für Zuschau­er gilt dann 2G

 

  • Die maxi­ma­le Zuschau­er­zahl wird bei Sport­ver­an­stal­tun­gen (z. B. Bun­des­li­ga­spie­le) auf 25.000 Per­so­nen (bis­her 15.000) ange­ho­ben. Die bis­her gel­ten­den Kapa­zi­täts­gren­zen (50 %) blei­ben unver­än­dert. Die FFP2-Mas­ken­pflicht gilt weiterhin.

 

  • 3G gilt bei eige­ner akti­ver sport­li­cher Betä­ti­gung (inkl. prak­ti­scher Sport­aus­bil­dung), auch im Bereich der Fitnessstudios

 

  • Min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die in der Schu­le regel­mä­ßig nega­tiv getes­tet wer­den, haben künf­tig gene­rell zu allen Berei­chen von 2G Zugang, auch ohne Impfung.

 

„Ins­ge­samt gibt es Anlass zu Zuver­sicht, dass sich die Coro­na-Lage in den nächs­ten Wochen wei­ter ent­span­nen wird“, heißt es aus der Baye­ri­schen Staats­kanz­lei. „Bay­ern schrei­tet daher auf dem bereits letz­te Woche begon­ne­nen Weg des Aus­stiegs aus den Coro­na-Maß­nah­men wei­ter vor­an – schritt­wei­se mit Vor­sicht und Augen­maß, aber auch mit Ziel­stre­big­keit und Kon­se­quenz.“ Jede Ent­span­nung der Infek­ti­ons­la­ge müs­se mit einem Zurück­fah­ren der Beschrän­kun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ver­bun­den sein. Dane­ben blei­be wei­ter­hin das Imp­fen zen­tral für den Weg aus der Pandemie.

Wei­te­re Details zu den Beschlüs­sen des Minis­ter­rats vom 15.02.22 gibt es hier:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php