Sportlerinnen und Sportler, Vereine und Verbände hatten schon lange darauf gehofft. In Bayern werden angesichts des offensichtlich überschrittenen Höhepunkts der Omikron-Welle und nunmehr rückläufiger Infektionszahlen die Corona-Beschränkungen zurückgefahren. Dies beschloss der Ministerrat gestern und setzte eine entsprechende Anpassungen der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bereits ab Donnerstag, den 17.02.22, in Kraft.
Für den Sport von besonderer Bedeutung ist:
- 2G plus wird in Bayern generell zu 2G
- Auch für Zuschauer gilt dann 2G
- Die maximale Zuschauerzahl wird bei Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Die bisher geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %) bleiben unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin.
- 3G gilt bei eigener aktiver sportlicher Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung), auch im Bereich der Fitnessstudios
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G Zugang, auch ohne Impfung.
„Insgesamt gibt es Anlass zu Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen wird“, heißt es aus der Bayerischen Staatskanzlei. „Bayern schreitet daher auf dem bereits letzte Woche begonnenen Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen weiter voran – schrittweise mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz.“ Jede Entspannung der Infektionslage müsse mit einem Zurückfahren der Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein. Daneben bleibe weiterhin das Impfen zentral für den Weg aus der Pandemie.
Weitere Details zu den Beschlüssen des Ministerrats vom 15.02.22 gibt es hier:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php