Immer mehr und neue Regu­la­ri­en, eine über­bor­den­de Büro­kra­tie und eine damit ver­bun­de­ne Rechts­un­si­cher­heit machen vie­len Betrie­ben, aber auch zuneh­mend auch Ver­ei­nen und Ver­bän­den das Leben schwer. Besuch bei einem, der das ändern möch­te: Wal­ter Nussel, Beauf­trag­ter für Büro­kra­tie­ab­bau der Baye­ri­schen Staatsregierung.

Ein­ge­rahmt und in gro­ßen Let­tern erin­nert im Büro von Wal­ter Nussel im Baye­ri­schen Finanz­mi­nis­te­ri­um ein Aus­zug aus der Ver­fas­sung des Frei­staa­tes Bay­ern, wor­um es hier vor­ran­gig geht: „Art. 153: Die selb­stän­di­gen Klein­be­trie­be und Mit­tel­stands­be­trie­be in Land­wirt­schaft, Hand­werk, Han­del, Gewer­be und Indus­trie sind in der Gesetz­ge­bung und Ver­wal­tung zu för­dern und gegen Über­las­tung und Auf­sau­gung zu schüt­zen. …“ Wal­ter Nussel hat sich die­sen Ver­fas­sungs­auf­trag nicht ein­fach nur so gut sicht­bar von sei­nem Schreib­tisch an die Wand gehängt: Er hat damit gewis­ser­ma­ßen sei­ne Job­be­schrei­bung jeden Tag vor Augen. Wal­ter Nussel ist seit 2017 Beauf­trag­ter für Büro­kra­tie­ab­bau der Baye­ri­schen Staatsregierung.

Büro­kra­tie­ab­bau ist ein Mega-Thema

Damit steht der 59-jäh­ri­ge gebür­ti­ge Erlan­ger der­zeit im Zen­trum des poli­ti­schen Gesche­hens. In Zei­ten mul­ti­pler Kri­sen, schwä­cheln­der Kon­junk­tur und viel­schich­ti­ger gesell­schaft­li­cher und tech­no­lo­gi­scher Umbrü­che wer­den von Öko­no­men, Wirtschafts‑, Sozi­al- und Sport­ver­bän­den eine über­bor­den­de Büro­kra­tie und infla­tio­nä­re, ein­engen­de Regu­la­ri­en als wesent­li­che Ent­wick­lungs- und Wachs­tums­hemm­nis­se ausgemacht.

„Da kennt sich doch kei­ner mehr aus. Ohne Jura-Stu­di­um ist ja kaum noch eine Ent­schei­dung zu tref­fen und selbst dann steht man schon gefühlt mit einem Bein im Gefäng­nis“, „Da ver­geht einem die Lust auf Enga­ge­ment und Füh­rungs­po­si­tio­nen, ob als Unter­neh­mer oder Ver­eins­vor­stand.“ lau­tet vie­ler­orts das Kla­ge­lied aus klein- und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben und eben auch aus unse­ren Ver­ei­nen und Verbänden.

Hil­fe­stel­lung fürs Ehren­amt

Denn umge­hen mit Büro­kra­tie und oft sper­ri­gen admi­nis­tra­ti­ven Pflich­ten müs­sen nicht nur Unter­neh­men, son­dern auch unse­re Ver­ant­wort­li­chen in Ver­ei­nen, Ver­bän­den und Insti­tu­tio­nen, von denen vie­le im Ehren­amt geführt wer­den. „Hier füh­len sich vie­le Ent­schei­der über­for­dert, all den erfor­der­li­chen Regu­la­ri­en, Geset­zen und Ver­ord­nun­gen zu ent­spre­chen und damit den Ver­eins- oder Orga­ni­sa­ti­ons­all­tag prag­ma­tisch zu gestal­ten.“ Wal­ter Nussel weiß, wovon er spricht. Der gelern­te Zer­spa­nungs­tech­ni­ker und staat­lich geprüf­te Land- und Forst­wirt war bei sich daheim in Her­zo­gen­au­rach selbst breit ehren­amt­lich auf­ge­stellt: als Feu­er­wehr­kom­man­dant, Bau­ern­vor­stand und über 14 Jah­re als Prä­si­dent des FC Her­zo­gen­au­rach, „wo Lothar Mat­thä­us her­kommt“, wie er stolz betont.

Vereinsführung muss auch ohne juristisches Staatsexamen möglich sein. Förderanträge und Verwendungsnachweise sollten daher auch allgemein verständlich sein

Ver­eins­füh­rung muss auch ohne juris­ti­sches Staats­examen mög­lich sein. För­der­an­trä­ge und Ver­wen­dungs­nach­wei­se soll­ten daher auch all­ge­mein ver­ständ­lich sein

Irgend­wann gibt’s kei­ne Ver­eins­vor­sit­zen­den mehr

„Wir kön­nen und soll­ten nicht alles regu­lie­ren. Immer mehr Regu­la­ri­en füh­ren am Ende dazu, dass gera­de im Ehren­amt das Maß des Leist­ba­ren über­schrit­ten ist. Es braucht für alles Maß und Ziel“, bringt Wal­ter Nussel sein Cre­do auf den Punkt. Zum Bei­spiel, wenn es um För­der­an­trä­ge und Ver­wen­dungs­nach­wei­se im Sport geht. „Es darf nicht sein, dass ein Ver­eins- oder Ver­bands­vor­sit­zen­der ohne juris­ti­sches Staats­examen weder die Anträ­ge noch die Pro­zes­se dahin­ter durch­schau­en kann. Hier muss das ent­spre­chen­de Regel­werk ein­fa­cher und pra­xis­nah sein.“

Je mehr Auf­la­gen es gäbe, für die die Ver­ant­wort­li­chen dann oft auch noch mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten sol­len, des­to schwie­ri­ger wer­de es, das Ehren­amt hoch­zu­hal­ten. „Irgend­wann wird es kei­ne ehren­amt­li­chen Vor­sit­zen­den mehr geben“, mahnt Nussel einen ent­spre­chend sen­si­blen Umgang mit Büro­kra­tie und Ver­ord­nun­gen im Ver­eins- und Ver­bands­we­sen an.
Er sei dazu in engem Aus­tausch mit den jeweils zustän­di­gen Minis­te­ri­en, suche aber auch den Aus­tausch mit Ver­ei­nen, Ver­bän­den, Ver­eins­vor­sit­zen­den und Ehren­amt­li­chen, um aus ers­ter Hand zu erfah­ren „wo der Schuh drückt“ und wo kon­kre­ter Ver­än­de­rungs- und Ver­bes­se­rungs­be­darf besteht. „Die Betrof­fe­nen wis­sen am bes­ten, was sie tat­säch­lich brauchen.“

Öfter mal die Kir­che im Dorf lassen

Der Weg dort­hin führt für den Beauf­trag­ten für Büro­kra­tie­ab­bau weg vom Pri­mat der Ein­zel­fall­ge­rech­tig­keit mit einer all­um­fas­sen­den, hun­dert­pro­zen­ti­gen Regel­aus­ge­stal­tung hin zur Stär­kung des eigen­ver­ant­wort­li­chen Han­delns, das Ermes­sens­spiel­räu­me zulas­se und Baga­tell­gren­zen ein­be­zie­he. „Wir müs­sen den Men­schen im Sport und Ehren­amt, den Vor­stän­den, Trai­nern und Betreu­ern mehr Frei­heit geben“, sagt Nussel. „Ein­fach mal öfter die Kir­che im Dorf las­sen, wie wir in Bay­ern sagen.“
Regeln und ein gewis­ses Maß an Lais­sez Fai­re und einer geleb­ten Libe­ra­li­tas Bava­riae sei­en dabei kein Wider­spruch. Das zei­ge sich bei­spiels­wei­se beim Moun­tain-Biken. „Als die ers­ten Rad­ler vor etwa 20 Jah­ren durch die Wäl­der schos­sen, war das noch eine Nischen­sport­art. Da gab es nichts groß zu regeln. Heu­te ist Moun­tain-Biken ein Brei­ten­sport mit einer gro­ßen Akti­ven­ba­sis. Damit sind auch Kon­flik­te mit Wald­be­sit­zern, Wan­de­rern und Spa­zier­gän­gern vor­ge­zeich­net. Hier tra­gen Regeln und ein geord­ne­ter Inter­es­sens­aus­tausch zu einem öko­lo­gisch und sozi­al­ver­träg­li­chen Mit­ein­an­der bei“, erklärt Nussel. „Aller­dings muss auch dabei die ord­nungs­recht­li­che Aus­ge­stal­tung über­schau­bar sein – es geht auch hier um Maß und Ziel.“

Datenschutz im Vereinssport ist wichtig - aber mit „Maß und Ziel“

 Daten­schutz im Ver­eins­sport ist wich­tig — aber mit „Maß und Ziel“

Mit­un­ter sei­en aber auch berühmt-berüch­tig­te „Büro­kra­tie­mons­ter“, über die vie­le im Ver­eins­all­tag stöh­nen, mit poli­ti­schem Wil­len ver­gleichs­wei­se ein­fach zu ent­schär­fen. Zum Bei­spiel bei der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, DSGVO. Die 2018 von der EU erlas­se­ne Ver­ord­nung, berich­tet Nussel, ziel­te in Euro­pa auf Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen in einer Grö­ße ab 50 Mit­ar­bei­ten­de oder Mit­glie­der. „Der Bund hat dies für Deutsch­land als ein­zi­gem Land in der EU aber sehr viel enger gefasst und die Gren­ze bei zehn Per­so­nen gezo­gen. Und damit fin­gen die Pro­ble­me für den Sport und das Ehren­amt erst rich­tig an“, erklärt Nussel.

Ein Bei­spiel: „Als ich als Ver­eins­vor­sit­zen­der für eine Fuß­ball­ju­gend­mann­schaft einen Tri­kotsatz mit Namens­auf­druck bestel­len woll­te, durf­te ich den Bestell­bo­gen mit den Namen und jewei­li­gen Grö­ßen nicht 1:1 an den Her­stel­ler wei­ter­ge­ben. Weil die Mann­schaft mehr als zehn Spie­ler umfass­te, hät­te ich das Ein­ver­ständ­nis der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten gebraucht und die Daten auf­wen­dig anony­mi­sie­ren müs­sen.“ Nussel habe dar­auf­hin beim Bund erwir­ken kön­nen, dass die DSGVO-rele­van­te Gren­ze nun zumin­dest von zehn auf 20 Per­so­nen ange­ho­ben wur­de. „Das sehe ich aber nur als einen Teil­erfolg. Ein Hand­werks­be­trieb aus Bay­ern mit 30 Mit­ar­bei­ten­den hat in Bezug auf DSGVO-Ver­pflich­tun­gen noch immer einen Wett­be­werbs­nach­teil gegen­über einem Betrieb aus dem benach­bar­ten Öster­reich mit 49 Mit­ar­bei­ten­den. Da wer­den wir wei­ter nach­ha­ken müssen.“

Gefahr “gelöscht” für Ver­eins­wirt­schaft

Als ehe­ma­li­ger Feu­er­wehr­kom­man­dant und Sport­ver­eins­vor­sit­zen­der konn­te Wal­ter Nussel über eine wei­te­re kurz­fris­tig auf­ge­popp­te Ver­ord­nung nur den Kopf schüt­teln. Ein fin­di­ger Tüft­ler hat­te sich mit Fett­ab­schei­dern beschäf­tigt und dafür eine zusätz­li­che Explo­si­ons­si­che­rung erfun­den. Dar­auf­hin soll­te die­ses für die Gas­tro­no­mie obli­ga­to­ri­sche Gerät, das für die Tren­nung des nur äußerst schwer in Klär­wer­ken zu ver­ar­bei­ten­den Brat- und Frit­tier­fetts vom Abwas­ser sorgt, all­ge­mein ver­pflich­tend wer­den – bis hin zu den Ver­eins­wirt­schaf­ten. „Die Auf­rüs­tung der Küche mit dem neu­en Gerät hät­te mit etwa 10.000 Euro zu Buche geschla­gen, plus die erfor­der­li­chen bau­li­chen Maß­nah­men, die min­des­tens noch mal dop­pelt so teu­er gewe­sen wären. Das hät­te vie­len Klein­gas­tro­no­men und Ver­eins­wirt­schaf­ten den Ste­cker gezo­gen“, ist Nussel überzeugt.

Und das völ­lig ohne Not. „In mei­ner lan­gen Lauf­bahn als Feu­er­wehr­kom­man­dant ist es mir noch nie unter­ge­kom­men, dass mal ein Fett­ab­schei­der in die Luft geflo­gen ist. Davon konn­te mir auch kei­ner mei­ner Kol­le­gen berich­ten. Das heißt nicht, dass dies nicht unter außer­ge­wöhn­li­chen, extrem unglück­lich ver­ket­te­ten Umstän­den ein­mal pas­sie­ren könn­te. Aber des­we­gen gleich eine Viel­zahl von Exis­ten­zen und eine zum Leben gehö­ren­de Kul­tur auf den Opfer­al­tar zu legen, wäre völ­lig unver­hält­nis­mä­ßig. Ein Lebens­rest­ri­si­ko besteht immer. Wir kön­nen uns nicht vor allen, noch so uner­wart­ba­ren Mög­lich­kei­ten absi­chern“, sagt Nussel. „Wir haben die­se unver­hält­nis­mä­ßi­ge und unsin­ni­ge Rege­lung verhindert.“

 

Ver­eins­ver­an­stal­tun­gen müs­sen durch­führ­bar sein

„Maß und Ziel“ gel­te es auch bei der Durch­füh­rung von öffent­li­chen Sport- und Ver­eins­ver­an­stal­tun­gen im Auge zu behal­ten. Hier beob­ach­te Nussel den Trend, dass die zustän­di­gen Voll­zugs­be­hör­den oder Land­rats­äm­ter ger­ne den höchst­mög­li­chen Min­dest­stan­dard als Geneh­mi­gungs­grund­la­ge fest­schrei­ben. Das betrifft dann die Zahl und Qua­li­tät der Sicher­heits­kräf­te, Auf­la­gen der Ver­ga­be- und Gewer­be­auf­sicht und vie­les mehr. „Da geht es dann nicht vor­ran­gig um den Erfolg der Ver­an­stal­tung, son­dern um die Angst der geneh­mi­gen­den Behör­de, belangt wer­den zu kön­nen. Hier müs­sen wir unbe­dingt wie­der auf ein ‚gesun­des‘ Maß zurück­kom­men, sonst wird es irgend­wann kei­ne sol­chen nicht­kom­mer­zi­el­len Fes­ti­vi­tä­ten und Ver­eins­sport­events mehr geben.“ Um hier den Ver­an­stal­tern mit prak­ti­schen Tipps zur Sei­te zu ste­hen, hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung mit Unter­stüt­zung des Beauf­trag­ten für Büro­kra­tie­ab­bau all­ge­mein ver­ständ­lich for­mu­lier­te Leit­fä­den und Merk­blät­ter her­aus­ge­ge­ben. Zum Bei­spiel den 64-sei­ti­gen Leit­fa­den für Ver­eins­fei­ern oder eine Bro­schü­re zur ord­nungs­ge­mä­ßen Kassenführung.

Ein Vereinssportfest soll für den Sport begeistern - wenn die Durchführung überreguliert wird, bleiben nichtkommerzielle Veranstaltungen schnell auf der Strecke

Ein Ver­eins­sport­fest soll für den Sport begeis­tern — wenn die Durch­füh­rung über­re­gu­liert wird, blei­ben nicht­kom­mer­zi­el­le Ver­an­stal­tun­gen schnell auf der Strecke

Büro­kra­tie­ab­bau als Gemein­schafts­auf­ga­be

Als Wal­ter Nussel 2017 auf „ein nicht ablehn­ba­res Drän­gen“ des dama­li­gen Baye­ri­schen Minis­ter­prä­si­den­ten Horst See­ho­fer den Ruf als Beauf­trag­ter für Büro­kra­tie­ab­bau der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung ange­nom­men hat­te, war er sich der beson­de­ren Her­aus­for­de­rung bewusst gewe­sen. „Es war mir wich­tig, die­se Auf­ga­be minis­te­ri­en­über­grei­fend ange­hen zu kön­nen, weil beim Büro­kra­tie­ab­bau meist unter­schied­lichs­te Zustän­dig­kei­ten und Kom­pe­ten­zen ange­spro­chen wer­den. Zum Bei­spiel beim Arbeits­recht, Gesund­heits- und Hygie­never­ord­nun­gen oder Stra­ßen­ver­kehr und Sicher­heit. Da hat­te sich anfangs sicher der ein oder ande­re in den Minis­te­ri­en gedacht: Brau­chen wir den über­haupt? Der macht uns bestimmt nur Ärger. Das hat sich aber sehr gut ein­ge­spielt. Wir sind res­sort- und par­tei­über­grei­fend in einem sehr guten, direk­ten und per­sön­li­chen Aus­tausch“, freut sich der kom­mu­ni­ka­ti­ve Franke.

So habe man sich, als es in der Pan­de­mie um die exis­ten­zi­ell bedroh­ten Ver­ei­ne ging, „ganz unbü­ro­kra­tisch“ zusam­men­ge­setzt und nach einer Sofort­lö­sung mit mini­mals­tem admi­nis­tra­ti­vem Auf­wand gesucht. „Ohne viel Hin und Her haben wir die För­de­rung ein­fach ver­dop­pelt. Für die­sen Prag­ma­tis­mus mit Weit­sicht bin ich unse­rem Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann noch heu­te sehr dank­bar.“
Auch bei der Ein­füh­rung der neu­en Sport­för­der­richt­li­ni­en waren Wal­ter Nussel und sein Team aktiv. Beim soge­nann­ten Pra­xis-Check wur­de über­prüft, ob die neu­en Richt­li­ni­en, die ins­be­son­de­re bei der Ver­bands­för­de­rung sehr gro­ße Ver­än­de­run­gen mit sich gebracht haben, in der Pra­xis auch für die Ver­bän­de umsetz­bar sind. „Es ist wich­tig, dass wir sol­che Pro­zes­se beglei­ten und wenn nötig die rich­ti­gen Impul­se geben. Sofern es einen Anlass dazu gibt, über­prü­fen wir die För­der­pra­xis ger­ne auch noch­mals und leis­ten Unter­stüt­zung bei der Kor­rek­tur von Fehl­ent­wick­lun­gen“, so Nussel.

Dass er sich dabei mit beson­ders viel Herz­blut für den Sport in Bay­ern, für die Ver­ei­ne und Ver­bän­de und die dort enga­gier­ten Ehren­amt­li­chen und Mit­ar­bei­ter ein­setzt, ist deut­lich zu spü­ren. Im Mit­tel­punkt steht für ihn dabei immer der Mensch. Er gibt die Rich­tung vor für eine „die­nen­de“ Büro­kra­tie mit „Maß und Ziel.“

 

Die Kurz­ver­si­on des Inter­views “Auf einen Espres­so mit Wal­ter Nussel” fin­dest du > hier <

Die Web­site “Beauf­trag­ter für Büro­kra­tie­ab­bau der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung” ist > hier < zu finden